AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AWA Zug Venue · Steinhausen, Zug · Stand 2026
01 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung der Eventlocation „AWA Zug Venue" in Steinhausen (ZG).
Mit Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der Veranstalter diese AGB vollumfänglich.
02 Vertragsabschluss
Eine Buchung erfolgt in folgenden Schritten:
- Anfrage
- Besichtigung / Beratung
- Schriftliche Offerte
- Vertragsunterzeichnung
- Eingang der Anzahlung
Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
03 Mietdauer
Die Location kann als Ganztages- oder Halbtagesbuchung gemietet werden. Die genaue Mietdauer sowie allfällige Zusatzstunden werden im Mietvertrag festgelegt.
04 Zahlungsbedingungen
Die genauen Zahlungskonditionen, inkl. Anzahlung, Restzahlung und Fälligkeiten, werden individuell im Mietvertrag festgehalten.
Akzeptierte Zahlungsmethoden:
- Banküberweisung
- Kartenzahlung
- Barzahlung nach Vereinbarung
05 Kaution / Sicherheitsleistung
Zur Absicherung möglicher Schäden wird eine rückerstattbare Kaution erhoben. Die genaue Höhe wird im Mietvertrag festgehalten.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Veranstaltung, sofern keine Schäden oder ausserordentlichen Reinigungsarbeiten festgestellt werden.
06 Stornierungsbedingungen
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die genauen Rücktrittskonditionen sowie die Regelung bereits geleisteter Zahlungen werden individuell im Mietvertrag festgehalten.
07 Höhere Gewalt
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich entstandener Aufwendungen zurückerstattet.
08 Nutzung, Sicherheit & Kapazität
Die Location ist für eine maximale Personenzahl gemäss behördlicher Bewilligung zugelassen. Der Veranstalter verpflichtet sich:
- die genehmigte Höchstzahl einzuhalten
- Sicherheits- und Brandschutzvorschriften zu beachten
- Notausgänge jederzeit freizuhalten
- die Innenräume rauchfrei zu halten (Raucherbereich wird im Vertrag festgelegt)
- den Ausschank von Alkohol gemäss kantonaler Bewilligung zu handhaben
09 Lärmschutz & Veranstaltungsende
Die geltenden Lärmschutzvorschriften sowie die Regelung bezüglich Musikende und Veranstaltungsschluss werden im Mietvertrag festgelegt und sind verbindlich einzuhalten.
10 Haftung
Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
11 Reinigung
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei übermässiger Verschmutzung oder mutwilliger Beschädigung behalten wir uns vor, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
12 Externe Dienstleister
Externe Caterer und Dienstleister sind grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch der vorherigen Abstimmung mit AWA Zug Venue. Der Veranstalter haftet für seine beauftragten Dienstleister.
13 Dekoration & Spezialeffekte
Dekorationen sind zulässig, sofern sie keine Beschädigungen verursachen, keine Brandgefahr darstellen und rückstandslos entfernt werden können.
Ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt:
- Offenes Feuer (Kerzen ohne Schutz, Fackeln etc.)
- Pyrotechnische Effekte
- Rauch- oder Nebelmaschinen
- Konfetti, Glitzer oder schwer zu entfernende Streumaterialien
- Feuerwerke oder Indoor-Vulkane
Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
14 Parkplätze
Im umliegenden Industriegebiet stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der Veranstalter ist für die Information seiner Gäste verantwortlich.
15 Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
Steinhausen, Zug · awazug.ch · contact@awazug.ch