AWA Zug Venue · Steinhausen, Zug · Stand 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vermietung der Eventlocation „AWA Zug Venue" in Steinhausen (ZG).
Mit Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptiert der Veranstalter diese AGB vollumfänglich.
Eine Buchung erfolgt in folgenden Schritten:
Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Termin als verbindlich reserviert.
Die Location kann als Ganztages- oder Halbtagesbuchung gemietet werden. Die genaue Mietdauer sowie allfällige Zusatzstunden werden im Mietvertrag festgelegt.
Die genauen Zahlungskonditionen, inkl. Anzahlung, Restzahlung und Fälligkeiten, werden individuell im Mietvertrag festgehalten.
Akzeptierte Zahlungsmethoden:
Zur Absicherung möglicher Schäden wird eine rückerstattbare Kaution erhoben. Die genaue Höhe wird im Mietvertrag festgehalten.
Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Veranstaltung, sofern keine Schäden oder ausserordentlichen Reinigungsarbeiten festgestellt werden.
Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die genauen Rücktrittskonditionen sowie die Regelung bereits geleisteter Zahlungen werden individuell im Mietvertrag festgehalten.
Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Ereignisse) nicht durchgeführt werden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich entstandener Aufwendungen zurückerstattet.
Die Location ist für eine maximale Personenzahl gemäss behördlicher Bewilligung zugelassen. Der Veranstalter verpflichtet sich:
Die geltenden Lärmschutzvorschriften sowie die Regelung bezüglich Musikende und Veranstaltungsschluss werden im Mietvertrag festgelegt und sind verbindlich einzuhalten.
Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder beauftragte Dienstleister verursacht werden. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Bei übermässiger Verschmutzung oder mutwilliger Beschädigung behalten wir uns vor, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Externe Caterer und Dienstleister sind grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch der vorherigen Abstimmung mit AWA Zug Venue. Der Veranstalter haftet für seine beauftragten Dienstleister.
Dekorationen sind zulässig, sofern sie keine Beschädigungen verursachen, keine Brandgefahr darstellen und rückstandslos entfernt werden können.
Ohne schriftliche Genehmigung nicht erlaubt:
Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
Im umliegenden Industriegebiet stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Der Veranstalter ist für die Information seiner Gäste verantwortlich.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.
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